Gewerkschaft der Flugsicherung sieht Sicherheit im Luftverkehr bedroht

Werbung

In einer Pressemitteilung kritisiert die GdF Pläne des Verkehrsministeriums.

Mit Irritation und Unverständnis hat die Gewerkschaft der Flugsicherung e. V. (GdF) zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Ressort LF 17 (Luftfahrt) innerhalb des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) plant, die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht („Lizenz“) für Flugsicherungstechniker und -ingenieure abzuschaffen. Dies soll bereits zum 02. Januar 2020 geschehen. Eventuell wird der Termin um 6 Monate, auf den 01. Juli 2020, verschoben.

Wir sind der festen Auffassung, dass die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungstechniker und -ingenieure und das sonstige Flugsicherungspersonal, sowie die damit verknüpfte eigenver-antwortliche Tätigkeit, ein wichtiges Kernelement für den hohen, aber unverzichtbaren Sicherheitsstandard in dem hochfrequentiertem Luftraum über Deutschland darstellt.

Die GdF erinnert daran, dass auch der Deutsche Bundestag im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrs-gesetzes im Jahr 2009 die nationale Erlaubnis- und Berechtigungspflicht als „angemessen im Hinblick auf die hohen Anforderungen, die an dieses Personal zur Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs zu stellen sind“ erachtet hat.

Im Zuge der 16. Novellierung des Luftverkehrsgesetzes wurde ebenfalls festgestellt, dass „durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft die Aufrechterhaltung nationaler Genehmigungsverfahren für die-ses Personal nicht ausgeschlossen ist“.

Das Inkrafttreten der europäischen Verordnung 2018/1139 und der europäischen Durchführungsverordnung 2017/373 verändert diesen Sachverhalt nicht.
Wir sind uns sicher, dass das BMVI mit der Abschaffung der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungstechniker und –ingenieure gegen nationales Recht verstößt.

Die GdF wird alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel für den Erhalt der nationalen Erlaubnis- und Berechtigungspflicht einzusetzen.
Dies ist im Interesse der Passagiere und aller Beteiligten in der Luftverkehrsindustrie.

Quelle: PM GdF

Schlagwörter: