Geschäftsreise in den USA – mit ESTA oder Visum

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Foto: J. Pannock

Geschäftsreisende, die nur für kurze Zeit zur Arbeit in die USA reisen, beantragen oft unnötig ein Visum. Das kostet Zeit, denn die Beantragung eines Visums ist viel komplizierter und aufwendiger als die Beantragung eines ESTA. Es ist daher empfehlenswert, vor der Antragstellung zu prüfen, ob überhaupt ein Visum erforderlich ist.

Ein ESTA reicht oft aus

Geschäftsreisende mit einem deutschen Reisepass benötigen grundsätzlich kein Visum. Deutschland ist Teil des Visa Waiver Programms der Vereinigten Staaten. Reisende, die kein Arbeitsverhältnis in den USA eingehen, können mit einem ESTA 90 Tage in den USA bleiben. Sie können an Geschäftstreffen, Netzwerken, Kundenbesuchen und anderen Arten von Meetings und Konferenzen teilnehmen. Viele Geschäftsreisende sind sich dessen jedoch nicht bewusst; man kann mit einem ESTA in den USA arbeiten, sofern kein Beschäftigungsverhältnis mit einer Firma in den USA eingegangen wird.

Wenn der Arbeitgeber beispielsweise einen Auftrag in den USA hat, kann man mit einem ESTA bis zu 90 Tage bei einem US-amerikanischen Kunden arbeiten, solange man hier nicht in Dienst tritt. Es ist in diesem Fall kein Problem, wenn die amerikanische Firma Rehnungen an den deutschen Arbeitgeber bezahlt. In der Praxis ist das oft der Fall, wenn beispielsweise ein Produkt mit einer Dienstleistung verbunden wird. Das deutsche Unternehmen verkauft ein Gerät oder eine andere Ware und ein/-e deutsche/-r Mitarbeiter/-in reist mit in die USA, um sicherzustellen, dass alles gut ankommt. Man kann problemlos mit einem ESTA mitreisen und das Produkt vor Ort installieren oder testen.

In manchen Fällen ist trotzdem ein Visum nötig

Wie bereits beschrieben, reicht ein ESTA nicht aus, um ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen in den USA einzugeben; dafür wird ein Arbeitsvisum benötigt. Es gibt einige weitere Ausnahmen, bei denen ein ESTA Antrag nicht ausreicht. Es ist mit einem ESTA beispielsweise nicht erlaubt, in den USA zu studieren, in ein Unternehmen in den USA zu investieren oder ein Unternehmen in den USA zu gründen. Auch für journalistische Tätigkeiten muss ein Visum beantragt werden. Außerdem gelten einige allgemeine Voraussetzungen für die Einreise mit einem ESTA, das ESTA ist schließlich Sicherheitsmaßnahme. Falls eine der Sicherheitsfragen im ESTA-Formular mit „Nein“ beantwortet werden muss, zum Beispiel, weil man kürzlich im Iran oder Irak war, kann man kein ESTA erhalten und muss immer ein Visum beantragt werden.

Video über den ESTA-Antrag