Flughafen Weeze: Keine Bewegung in Sachen Landesentwicklungsplan – Airport will EU-Kommission anrufen

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Foto: Airport Weeze

Die Flughafen Niederrhein GmbH (Betreiber des Flughafens Weeze) sieht sich durch den neuen Entwurf des zur Verabschiedung anstehenden Landesentwicklungsplans massiv in ihren Rechten beschnitten. „Alle Stellungnahmen und Einwände, die wir im laufenden Verfahren gegen diesen Entwurf erhoben haben wurden von der Landesregierung ohne Begründung und sachliche Stellungnahmen weggewischt. Uns bleibt letztlich nur die Europäische Kommission anzurufen und wir sind überzeugt dort Gehör zu finden“, so Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Airport Weeze.

Aus Sicht des Flughafens verstoßen die Festlegungen in Ziffer 8.1-6 gegen das Raumordnungsgesetz (ROG), Verfassungs-, Europa- und Kartellrecht.

„Unter Beachtung der allgemeinen Abwägungsgrundsätze im Raumordnungsgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, alle für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte und Belange rechtlich und sachlich zutreffend zu ermitteln, insbesondere die tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung. Davon kann bei Rückgriff auf eine 16 Jahre alte Luftverkehrskonzeption nicht die Rede sein, zumal es den Flughafen in Weeze erst seit 2003 gibt“, so Professor Joachim Scherer von der Kanzlei Baker & McKenzie in Frankfurt. Im Entwurf kategorisiert die Landesregierung die nordrhein-westfälischen Flughäfen in landes- und regionalbedeutsam. Der landesbedeutsame Flughafen Münster/Osnabrück hat allerdings nicht einmal 50% des Verkehrsaufkommens der Flughäfen Weeze und Dortmund, die neben Paderborn/Lippstadt nur als regionalbedeutsam eingestuft werden. „Wir wenden uns nicht gegen die anderen Marktteilnehmer, sondern wollen lediglich gleiches Recht und gleiche Chancen für alle, davon profitieren am Ende die Menschen. Der Flugmarkt wurde revolutioniert, die Preise sind erheblich gefallen und das wäre ohne die kleineren Flughäfen überhaupt nicht möglich gewesen“, so van Bebber. Schlimmer für den nahe dem größten NRW-Flughafen Düsseldorf gelegenen Airport in Weeze ist die Formulierung, dass sich regionalbedeutsame Flughäfen nur im Einklang mit den landesbedeutsamen Flughäfen entwickeln dürfen. „Das ist so, als ob sie ihren zehnmal größeren Wettbewerber nebenan fragen müssen, ob sie als Schreiner eine neue Halle bauen dürfen,“ so van Bebber. Die Formulierung in der Landtagsdebatte vom 01.12.16 des Verkehrsministers Groschek, dass es sich lediglich um einen planerischen Einklang handelt, weist Professor Scherer zurück. „Einklang heißt, dass einer der Ton angibt. Wenn der Minister meint, dass die ‚Einklangs-Klausel den landesbedeutsamen Flughäfen keine Vorrangstellung einräumt, dann ist die Formulierung missverständlich, überflüssig und kann gestrichen werden. Ein sachlicher Grund für eine solche pauschale und einseitige Bevorzugung einzelner privater Belange gegenüber anderen privaten Belangen ist nicht erkennbar und verstößt damit gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Berufsfreiheit.“

Weiterhin verstößt der Landesentwicklungsplan gegen Kartell- und Europarecht. Er räumt dem Flughafen Düsseldorf (60% Marktanteil) ein, seine marktbeherrschende Stellung auszubauen, da sich regionalbedeutsame Flughäfen unterzuordnen haben. Dies trifft insbesondere den räumlich am nächsten am DUS gelegenen, privaten Wettbewerber Weeze. Nina Niejahr, Rechtsanwältin von Baker & McKenzie in Brüssel ist überzeugt, dass sich die Europäische Kommission des Falles annehmen wird. „Freier, unverfälschter Wettbewerb im Binnenmarkt ist doch die Grundidee der EU. Gerade diese verwirklicht sich dadurch, dass ein profitabler Flughafen in einer Grenzregion entsteht und zu 40% von ausländischen Gästen genutzt wird. Wenn dessen Eigentümer, wie hier, dann aus den Niederlanden kommt, übt er mit seinen Investitionen das Recht auf Kapitalverkehrsfreiheit aus. Auch das darf nicht, wie hier, ohne triftigen Grund eingeschränkt werden.“ NRW dürfe sich beim Thema Luftverkehr nicht kleinmachen fordert Prof. Dr. Mechthild Schrooten von der Hochschule Bremen, die den LEP als Sachverständige begleitet. „Der LEP greift an wichtigen Stellen auf veraltete Daten zurück und verkennt die Lebenswirklichkeit. Das wird beim Thema Luftverkehr besonders deutlich.“

Daher fordert der Airport Weeze die Landesregierung auf alle sechs benannten Flughäfen als bedeutsam einzustufen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich bedarfsgerecht entwickeln zu können.

Quelle: PM Flughafen Weeze