Flughafen München: Bundesverwaltungsgericht erteilt dritte Startbahn grünes Licht

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Foto: Flughafen München GmbH

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt die letzten Beschwerden von Anwohnern und Naturschutzverbänden zurückgewiesen. Somit wurde auch von der letzten Instanz grünes Licht zum Bau der dritten Start- und Landebahn in München gegeben. Wann die Startbahn kommt, steht aber weiterhin in den Sternen. Grund: Die Stadt München als Gesellschafter des Airports sieht sich an einem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gebunden. Damals haben die Bürger gegen eine dritte Bahn gestimmt. In der Verwaltungsetage des Airports ist die Stimmung heute trotzdem gut.

Die Flughafen München GmbH (FMG) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, mit der die noch anhängigen sechs Beschwerden des Bund Naturschutz Bayern e.V. sowie von fünf Privatklägern gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltung sstreitverfahren um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen zurückgewiesen wurden.

Bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2015 hatte das Gericht die Beschwerden des Landkreises und der Stadt Freising sowie der Gemeinden Berglern, Eitting, Oberding und Fahrenzhausen abgewiesen. Mit der jetzigen Entscheidung des Gerichtes sind sämtliche zwölf Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen.

„Mit den heutigen Entscheidungen haben wir nun die Bestandskraft unserer Ausbaugenehmigung und damit Rechtssicherheit für dieses so wichtige Ausbauvorhaben erreicht“, erklärte der Vorsitzende der FMG-Geschäftsführung, Dr. Michael Kerkloh. „Zehn Jahre nach dem Projektstart hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht damit abschließend entschieden, dass unsere Planungen allen fachlichen und gesetzlichen Anforderungen standhalten.“ Durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes werden die Luftverkehrsprognose und der Ausbaubedarf für den Flughafen München bestätigt. Anders als seitens der Kläger behauptet, verstoßen die Planungen nach Überzeugung des Gerichtes auch nicht gegen europäische Naturschutzrichtlinien.

Das der Planung zugrunde gelegte Lärmschutzkonzept wurde ebenso als rechtmäßig anerkannt wie die Bewertung der Luftschadstoffimmissionen und die festgesetzten Entschädigungsregelungen für betroffene Anwohner.

Für Flughafenchef Kerkloh ist mit dem Abschluss des Gerichtverfahrens ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zur dritten Start- und Landebahn erreicht: „Nun liegt die endgültige Entscheidung über die Realisierung der dringend benötigten Kapazitätserweiterung bei unseren drei Gesellschaftern. Ich bin zuversichtlich, dass sie diese Chance zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Airports nutzen und unseren Flughafen als wichtigen Standortfaktor sowie als Wirtschafts- und Beschäftigungsmotor für ganz Bayern langfristig absichern werden. Es geht bei diesem Projekt um eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft unseres Landes. Wir können mit dieser Ausbaumaßnahme dafür sorgen, dass die bayerische Bevölkerung und die heimischen Unternehmen auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten von einer optimalen Anbindung an alle Regionen der Welt profitieren.“

Quelle: PM Fughafen München und airportzentrale.de