Flughafen Lübeck: Stellungnahme des Betriebsrates

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Wie geht es weiter am Flughafen Lübeck? Ein neuer Chef wird gesucht! Foto: Flughafen Lübeck

Mit einer Stellungnahme reagiert der Betriebsrats der Flughafen Lübeck GmbH auf die Mitteilung der SPD von Herrn Pluschkell, SPD- und Aufsichtsratsmitglied der Flughafen Lübeck GmbH. Darin heißt es wörtlich: „Grundsätzlich lag es dem Betriebsrat fern, Gespräche mit dem Aufsichtsrat über einen offenen Brief zu suchen. Da nach etlichen Versuchen, Gespräche sowohl im vergangenen als auch in diesem Jahr vom Aufsichtsrat abgelehnt wurden, sah der Betriebsrat einen offenen Brief als einzige Möglichkeit, sich mitzuteilen. Mit Erstaunen hat der Betriebsrat zur Kenntnis genommen, dass dieser offene Brief seine Wirkung erzielt hat, in dem sofort nach Erscheinen dem Betriebsrat Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Lutz Lange, und dem Fraktionsvorsitzenden der SPD angeboten wurden. Da es aus terminlichen Gründen (die Herrn Lutz Lange mitgeteilt wurden) nicht möglich war, die Gespräche am selbigen Tag zu führen, wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden
seitens des Betriebsrates ein Gesprächstermin für den 1. März 2011 vorgeschlagen. Deshalb kann der Betriebsrat nicht nachvollziehen, dass Herr Pluschkell in seiner Mitteilung vom 21. Februar 2011 diesen Sachverhalt vollkommen anders darstellt und dem Betriebsratsvorsitzendem, Herrn Hülse, vorwirft, „nicht an einem offenen und konstruktiven Dialog über die Zukunft des Flughafens interessiert“ zu sein. Interessant ist auch die Auffassung Herrn Pluschkells, dass frühere Aufsichtsräte und deren Mitglieder ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen seien und somit dem Unternehmen sowie dem Gesellschafter erheblichen Schaden zugefügt haben sollen.
Nach Erachten des Betriebsrates beinhaltet diese Aussage Kritik an eigenen Parteimitgliedern, unter anderem an Herrn Senator Schindler, der derzeit als Gesellschaftsvertreter der FLG fungiert und früher selbst Mitglied des Aufsichtsrates der
FLG war. Der Betriebsrat hofft weiterhin auf eine Gesprächsmöglichkeit mit dem Aufsichtsrat der Flughafen Lübeck GmbH ohne erneut die offensichtliche Wirksamkeit eines offenen Briefes nutzen zu müssen.“

Vor einigen Tagen wurde dazu schon dies berichtet: Es gab einigen Ärger am Flughafen Lübeck in den vergangenen Tagen: Harte Vorwürfe hatte die Belegschaft gegenüber der politischen Szene erhoben. Sie kämopft für den Erhalt des Flughafens. Wie nun einer Presseinfo zu entnehmen ist, sucht die Flughafen Lübeck GmbH nun auch förmlich einen Nachfolger für das Amt der Geschäftsführung des Flughafens. Dazu wurden jetzt die offiziellen Ausschreibungsdokumente auf der Internetseite des Flughafens veröffentlicht. Das Verfahren gliedert sich in zwei parallel laufende Rekrutierungsprozesse, um den zeitgerechten Erfolg sicherzustellen. Zum einen wird eine Person gesucht, die fundierte kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringt und einschlägige Berufserfahrung im Luftfahrtgeschäft aufweist sowie langjährig in Leitungsfunktionen in der Branche tätig gewesen ist. Zum anderen sucht die Flughafen Lübeck GmbH unter Assistenz der Hansestadt Lübeck nach einer kaufmännischen Dienstleistung, die von Firmen oder Institutionen zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Dienstleistung beinhaltet die Gestellung des Geschäftsführers. Es wird jedoch entweder ein/eine Geschäftsführer/in eingestellt oder eine kaufmännische Dienstleistung unter Vertrag genommen. Die Suche wird international durchgeführt. Die Bewerbungsfrist geht bis zum 15. März 2011, 16 Uhr. Ziel ist ein Vertragsabschluss zum 1. Mai 2011. Ansprechpartner bei der Flughafen Lübeck GmbH: Michael Lange (Geschäftsführer) 0451 – 58301 850; michael.lange@flughafen-luebeck.de; Ansprechpartner bei Hansestadt Lübeck: Jörg Kaminski (Beteiligungscontrolling) 0451 – 122 2034; joerg.kaminski@luebeck.de Quelle: Presseinfo Flughafen / – HEN

Zudem hat sich auch der Aufsichtsrat geäußert. Unter dem Motto: „Rückkehr zur Sachlichkeit gefragt!“ legt der Aufsichtsrat diese Stellungnahme vor:
„Die Firma Infratil hat sich als Mehrheitsgesellschafter an der Flughafen Lübeck GmbH zurückgezogen,
das OVG hat einen vorgezogenen Teilausbau des Flughafens Blankensee nicht zugelassen, der
Hauptnutzer hat sein Flugangebot von und nach Lübeck fast halbiert und die Geschäftsführung ist
neu zu besetzen. Diese Sachverhalte nimmt der Aufsichtsrat zum Anlass seine Aufgaben zu erläutern.
Dem Aufsichtsrat ist rechtlich aufgegeben die Geschäftsführung zu überwachen und sich dabei am
Unternehmensinteresse zu orientieren; dem trägt der Aufsichtsrat Rechnung.
Die eingangs dargestellten Fakten zeigen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Flughafens zuspitzt.
Es gilt daher vorrangig die Rentabilität zu verbessern und damit den Zuschussbedarf zu reduzieren.
Dies dient dem Unternehmen sowie der Hansestadt Lübeck und verbessert die
Privatisierungschance. In dieser Hinsicht hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung stets unterstützt.
Die wettbewerbsrechtlichen Fragen am Flughafen sind nach wie vor ungeklärt. Weder ist die
Konkurrentenklage von Air Berlin abgeschlossen, noch hat die EU-Kommission in den anhängigen
Beihilfeverfahren entschieden. Solange diese Rechtslage besteht, sind die Risiken hieraus
unkalkulierbar. Darüber hinaus wird der Handlungsspielraum durch die Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss begrenzt. Diese rechtlichen Grenzen können auch durch einen gültigen
Bürgerentscheid nicht überwunden werden.
Das Beispiel der eingestellten Fluglinie nach Girona verdeutlicht die Abhängigkeit des Flughafens von
seinem größten Kunden. Bekannt ist auch, dass absehbar eine Stationierung von Flugzeugen nicht
erfolgen wird. Die aktuelle Entwicklung bedeutet zusätzliche finanzielle Belastungen für das
Unternehmen und damit die Hansestadt Lübeck. Die Geschäftsführung wird die Bürgerschaft über
die umfangreichen Maßnahmen zur Neukundengewinnung unterrichten.
Angesichts der vertrauensvollen Zusammenarbeit bedauert der Aufsichtsrat, dass die
Geschäftsführung ihre Ämter zum Ende April niederlegt. Ende Januar hat das Gremium von dieser
Entwicklung erfahren und auf seiner Sitzung am 10.2.2011 unverzüglich die notwendigen Schritte zur
Neubesetzung eingeleitet. Dabei wurde gemeinschaftlich mit den städtischen Vertretern ein
Anforderungsprofil mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt festgelegt, um die erforderliche
Sanierung des Unternehmens voranzubringen.
Betriebsrat und Politik hatten jederzeit die Möglichkeit sich an den Aufsichtsrat zu wenden, um sich
sachgerecht zu informieren und in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Davon wurde jedoch
bedauerlicher Weise kein Gebrauch gemacht. Stattdessen wurde der Flughafen wieder in
unverantwortlicher Weise mit negativen Schlagzeilen in die Öffentlichkeit gebracht. Dies ist weder
zielführend noch sachlich begründet. Dem Unternehmen und seiner Außenwirkung wird hiermit kein
guter Dienst erwiesen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Bürgerentscheid kein Freibrief für wirtschaftliche
Fehlentscheidungen ist. Die Entscheidung über die Zukunft des Flughafens liegt nach wie vor beim
Gesellschafter Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bürgermeister und die Lübecker
Bürgerschaft. Dagegen unterliegt der Aufsichtsrat nicht der kommunalverfassungsrechtlichen
Bindungswirkung des Bürgerentscheides, sondern haftet im Rahmen des GmbH-Gesetzes.
Angesichts der komplexen Aufgaben, die vor uns liegen, appellieren wir bei den absehbaren
Meinungsunterschieden zu Sachlichkeit und Vernunft zurückzukehren.“ Lutz Lange; Vorsitzender des Aufsichtsrates

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