Flughafen Köln/Bonn: Keine Klage gegen einstweilige Verfügung

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Foto: Pannock / airportzentrale.de

Flughafenchef Michael Garvens darf zurück in sein Büro am Flughafen Köln/Bonn, das entschied am Mittwoch das Landgericht Köln. Heute hat sich auch der Aufsichtsrat mit der Verfügung einverstanden erklärt. In einem Statement heißt es:

„Der Aufsichtsrat der Flughafen Köln / Bonn GmbH hat in einer telefonischen Aufsichtsratssitzung am heutigen Donnerstag einstimmig entschieden, dass der Aufsichtsrat gegen die einstweilige Verfügung vom 28.11.2017, die eine Wiederbeschäftigung des Geschäftsführers Michael Garvens anordnet, keine Rechtsmittel einlegt. Diese Entscheidung ist vor allem vor dem Hintergrund getroffen worden, dass der Aufsichtsrat Schaden vom Unternehmen abwenden will, der durch eine weitere öffentliche juristische Auseinandersetzung um die Geschäftsführung des Unternehmens zwangsläufig entstehen würde.

Der Aufsichtsrat legt Wert auf die Feststellung, dass der Verzicht auf Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung keinen Einfluss hat auf die im Aufsichtsrat ebenfalls einstimmig beschlossene Vorgehensweise. Die erhobenen Vorwürfe gegen Herrn Garvens werden in den nächsten Tagen durch vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte abschließend geklärt. Der Aufsichtsrat wird spätestens in seiner Sitzung am 15.12.2017 über die notwendigen Konsequenzen entscheiden.

Der Aufsichtsrat legt ebenfalls Wert auf die Feststellung, dass durch die bestehende Vertretungs- und Unterschriftenregelung das Unternehmen auch in der Abwesenheit von Herrn Garvens jederzeit in vollem Umfang handlungsfähig war.“

Quelle: Flughafen Köln/Bonn