EuroAirport: Weniger Südlandungen in 2019

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9 Prozent betrug im Kalenderjahr 2019 der Anteil der Südlandungen mit dem Instrumentenlandesystem 33 (ILS 33) gemessen an der Anzahl sämtlicher ILS-Anflüge am EuroAirport. Im Vorjahr belief sich der Anteil auf 11 Prozent. 2019 lag somit der Anteil wieder unterhalb des vereinbarten Grenzwerts von 10 Prozent. Nun überprüfen das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Schweiz) und die DSNA (Direction des Services de la Navigation Aérienne, die Flugsicherung Frankreichs) mögliche Massnahmen auf der Grundlage ihrer Analyse zur Vorjahres-Nutzung des Instrumentenlandesystems der Piste 33. Dabei geht es darum, Massnahmen zu prüfen, damit die Grenzwerte der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich vom 10. Februar 2006 eingehalten werden. Der EuroAirport begrüsst diese Initiative der beiden Zivilluftfahrtbehörden ausdrücklich.

Weniger Südlandungen als im Vorjahr am EuroAirport
Von insgesamt 42‘416 Instrumentenlandungen (Vorjahr: 41‘165) erfolgten im Jahr 2019 3‘827 (Vorjahr: 4‘514) auf der Südpiste 33. Der Jahresdurchschnittswert für den Anteil der Südlandungen betrug somit 9 Prozent (Vorjahr: 11 Prozent). In den Monaten März, April, Mai und September 2019 lagen die ILS 33-Quoten allerdings über dem Grenzwert von 10 Prozent. Im Monat Juli wurde ein Spitzenanteil von 22,4 Prozent verbucht (siehe beiliegende Grafiken: Anteil Südlandungen pro Monat im Jahr 2019 und Anteil Südlandungen im Jahresvergleich 2009-2019).

90,8 Prozent bzw. 38‘500 der Instrumentenlandungen (Vorjahr: 88,7 Prozent bzw. 36‘511) erfolgten von Norden her auf der Hauptpiste 15. Die restlichen Instrumentenlandungen wurden über die Piste 33 vom Süden her abgewickelt.

Luftfahrtbehörden überprüfen Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte
Laut der Analyse zur Nutzung des Instrumentenlandesystems ILS 33, welches für das Jahr 2018 vom BAZL und von der DGAC abgeschlossen wurde, war der hohe Anteil der Südlandungen von 11 Prozent im vorletzten Jahr auf die speziellen Windverhältnisse zurückzuführen. Lag die Rückenwindkomponente aus nördlicher Richtung über 5 Knoten, musste aufgrund der internationalen Sicherheitsnormen der ICAO die Landungen vom Süden erfolgen.

Der EuroAirport freut sich darüber, dass die beiden Luftfahrtbehörden gemeinsame Arbeiten zur Überprüfung von Massnahmen aufgenommen haben. Ziel ist es dabei, die im Abkommen festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Die Modalitäten zur Benutzung der Piste 33 für Instrumentenlandungen sind in einem Übereinkommen festgelegt, welches das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz) und die DGAC (Zivilluftfahrtbehörde Frankreichs) am 10. Februar 2006 zwischen dem (BAZL) und der französischen

Zivilluftfahrtbehörde (DGAC) unterzeichneten. Das Abkommen legt fest, dass die Piste 15 als Hauptlandepiste dient und die Piste 33 nur zum Einsatz kommt, wenn der Rückenwind 5 Knoten übersteigt.

Quelle: PM EuroAirport