Deutsche Flughäfen sind gut auf Menschen mit Behinderungen eingestellt

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Foto: Simon Pannock

Behinderten Menschen die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen, ist das Ziel des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen. Wie wichtig in diesem Zusammenhang Reisen und Mobilität geworden sind, belegt die steigende Nachfrage nach den speziellen Services der deutschen Flughäfen für Reisende mit eingeschränkter Mobilität (passengers with reduced mobility – PRM).

Hierzu erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: „Die deutschen Flughäfen sind bei der Unterstützung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität vorbildlich. Im Jahr 2013 erhielten mehr als 1,2 Mio. mobilitätseingeschränkte Reisende Unterstützung an den deutschen Flughäfen. Das beinhaltet eine Steigerungsrate von mehr als 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei verhält sich die Steigerung der PRM-Reisenden überproportional zu den Gesamtreisenden. Sowohl der demographische Wandel als auch die zunehmende Inanspruchnahme des erstklassigen Service sind Ursache für diese Entwicklung.“

Grundlage für die speziellen Services für mobilitätseingeschränkte Passagiere ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die seit 2008 einen europaweit einheitlichen Service beim Ein-, Aus- und Umsteigen durch die Flughäfen regelt. Freiwillig werden von den meisten deutschen Flughäfen darüber hinaus zusätzliche Leistungen erbracht, die nicht unter den Forderungskatalog der EU-Verordnung fallen.

Die ADV erwartet, dass die steigenden Ansprüche der Reisenden an die Verkehrsträger und öffentlichen Einrichtungen immer weiter gehende Anforderungen hinsichtlich der PRM-Services stellen werden. Das treibt die Entwicklungen auch in diesem Sektor voran. „Bisher sind die Gäste mit den Serviceleistungen der deutschen Flughäfen und der dafür notwendigen Infrastruktur hoch zufrieden. Um das hohe Leistungsniveau zu halten, stehen die deutschen Flughäfen im engen Austausch mit den lokalen
Behindertenverbänden sowie den zuständigen Ministerien, Behörden und Organisationen“, erläutert Ralph Beisel.

Die Vereinten Nationen (UN) haben 1992 den 3. Dezember zum alljährlichen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ausgerufen. Dieser Tag wird weltweit für Aktionen genutzt, um die volle Teilnahme und Gleichstellung behinderter Menschen zu erreichen. Der Aktionstag soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern. „Die deutschen Flughäfen leisten mit ihrem Einsatz für mobilitätseingeschränkte Reisende einen unverzichtbaren Beitrag zur vollständigen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, so ADV-Hauptgeschäftsführer Beisel abschließend.

Quelle: PM ADV

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