Am Vormittag hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Luftverkehrssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Geklagt hat das Land Rheinland-Pfalz. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die Klage abgewiesen. Es konnte keine Verletzung der Grundrechte für Passagiere oder Unternehmen aus der Luftfahrtbranche festgestellt werden. Ursprünglich wollte das Bundesland die Luftverkehrssteuer, die seit 2011 auf Flugtickets anfällt, als nichtig erklären lassen.
Bundesverfassungsgericht erteilt Luftverkehrssteuer grünes Licht
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