Betriebsrat für fliegendes Personal kann kommen

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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts (15. November 2018), wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann. „Diese Betriebsratsgarantie schützt Crewmitglieder vor der Willkür der mittlerweile immer zahlreicher werdenden Billigflieger, die prekär beschäftigen und bezahlen“ sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hätte Wort gehalten, nachdem er die Klagen der Beschäftigten von Ryanair in Berlin und Frankfurt in persönlichen Gesprächen gehört habe. „Das zeigt: Wenn Gewerkschaften Druck machen und Politiker den Menschen zuhören, dann hat arbeitnehmerfreundliche Politik eine Chance. ver.di und die Beschäftigten von Ryanair haben hier einen großen Erfolg errungen“, so Bsirske.

Der Kabinettsbeschluss erfolgte wenige Tage nachdem die ver.di-Tarifkommission die vereinbarten Eckpunkte für einen Tarifvertrag mit Ryanair angenommen hatte. Die irische Billigfluggesellschaft hatte dabei allerdings die Einrichtung eines Betriebsrates abgelehnt. „Das ist ein Riesenerfolg für ver.di, die Ryanair-Beschäftigten und die gesamte Branche. Mit der Betriebsratsgarantie der Bundesregierung können die Ryanair-Kabinenmitglieder Betriebsräte gründen, ob Ryanair das passt oder nicht“, so Christine Behle, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für den Flugverkehr.

Die aus den 70er Jahren stammenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sehen Betriebsräte für fliegendes Personal nur dann vor, wenn dies ausdrücklich in einem Tarifvertrag vereinbart wird. Fehlende Kommunikationsmöglichkeiten in Zeiten ohne Tablets und Smartphones, aber auch sehr gute Löhne in mehrheitlich staatlich betriebenen Airlines taten damals ihr Übriges. Mit dem Aufkommen von Billigairlines ist die materielle Basis von fliegendem Personal allerdings drastisch verschlechtert worden und internationale Konzerne respektieren die sozialpartnerschaftliche Tradition in Deutschland meist nicht, so dass Gewerkschaften und Betriebsratsgründungen sehr oft behindert werden. Eine gesetzliche Betriebsratsgarantie gibt den Beschäftigten künftig die Chance, auch in diesen Airlines ihre Interessen zu vertreten.

Quelle: PM ver.di