BDL kritisiert Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht zur Luftverkehrssteuer

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BDL Präsident Klaus-Peter Siegloch – Foto: BDL

Das Karlsruher Urteil entfacht die Diskussion um die Luftverkehrsteuer erneut. „Die zentrale Frage ist ja nicht, ob Herr Schäuble nach der Verfassung eine Milliarde Euro pro Jahr kassieren darf, sondern welchen Schaden diese Steuer für unsere Wirtschaft anrichtet“, erklärte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. „Dieser Schaden ist auch im vierten Jahr dieser Steuer nach wie vor groß. Den deutschen Fluggesellschaften sind so rund 2 Milliarden Euro abgenommen worden. Davon hätten sie zum Beispiel 28 leisere, kerosinsparende A320 Flugzeuge kaufen können“, so Siegloch weiter.

Die Luftverkehrsteuer macht die deutschen Fluggesellschaften flügellahm. Während deutsche Fluggesellschaften seit Einführung der Steuer ihre Angebote an deutschen Flughäfen um 4,8 % senken mussten, konnten europäische Wettbewerber ihre Starts von deutschen Flughäfen um 10 % erhöhen. „Weniger direkte Verbindungen in alle Welt schaden auch der Exportwirtschaft“, so Siegloch. Die Luftverkehrsteuer ist also weiter eine ‚Schadsteuer‘.

Die deutschen Fluggesellschaften können aufgrund des harten internationalen Wettbewerbs die Steuer weitgehend nicht an die Passagiere weitergeben. Sie müssen sie daher zu großen Teilen aus ihrem Betriebsergebnis selbst bezahlen. Ein Großteil der Ergebnisse der rigiden Sparprogramme der deutschen Luftfahrtunternehmen wurde somit von der Steuer inzwischen wieder aufgefressen.

Quelle: PM BDL

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