Airlines sagen: „Bisherige Hilfen der Politik unterstützen, reichen aber bei weitem nicht aus“

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Das Board of Airline Representatives in Germany (BARIG), die gemeinsame Interessensvertretung von mehr als 100 Fluggesellschaften in Deutschland, begrüßt den konstruktiven Austausch der Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr mit der Luftverkehrsbranche in dieser Woche. Die von der Bundesregierung angekündigten direkten Hilfen wie die Anpassung der Kriterien für die Kurzarbeiterregelung tragen kurzfristig zur akuten Entlastung der Branche und Industrie bei. Ebenso wichtig für die Fluggesellschaften ist die von der deutschen Politik unterstützte und von der EU in Aussicht gestellte Aussetzung der 80/20-Regelung zum Erhalt bestehender Slots.

BARIG weist jedoch klar darauf hin, dass diese Maßnahmen angesichts der immensen Herausforderungen bei weitem noch nicht ausreichen. Konkret fordert der Verband:

Erhaltung der Liquidität sowie staatliche Steuer- und Gebührenerlasse
Die von der Politik angekündigten Hilfskredite sowie Steuer- und Gebührenstundungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Daneben müssen Höhe und Notwendigkeit von staatlichen Gebühren und Steuern (beispielsweise der Luftsicherheitsgebühren) grundsätzlich und ernsthaft auf den Prüfstand gestellt werden. Auch die Kriterien zu Rückzahlungen müssen stemmbar sein und dürfen nicht zu späteren existenzgefährdenden Liquiditätsengpässen führen. Den Fluggesellschaften und der Branche muss es möglich sein, den Betrieb nach Ende dieser Krise unter vernünftigen, dem Markt und der Situation angemessenen Bedingungen wieder aufnehmen zu können. Dazu müssen langfristige Kreditlinien und deutliche Entlastungen von Steuern und Gebühren umgesetzt werden, um den Markt wieder stabil aufbauen und gestalten zu können.

Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Systempartner der Luftfrachtinfrastrukturen
Gerade jetzt ist der Luftverkehr ein wichtiger Garant der Krisenbewältigung. Frachtflüge und das sichere Gewährleisten der Lieferketten von Gütern und Waren sind in der gegenwärtigen Ausnahmesituation entscheidend. Ein funktionierender Warenverkehr ist von vielen Partner essentiell abhängig. Die Politik und ihre Behörden müssen dafür Sorge tragen, dass auch während dieser Krise relevante Partner – etwa Flughäfen, der Zoll, Handling-Agenten, Logistikunternehmen, mit der Sicherheit im Luftverkehr betraute Behörden und Unternehmen sowie die Deutsche Flugsicherung – ihre Arbeit uneingeschränkt fortführen können. Andernfalls würden Güter-, Waren- und Luftverkehr gänzlich zum Erliegen kommen, was direkte und in weiten Teilen unabsehbare Folgen für die Versorgung der Bevölkerung hätte. Dazu gehört auch, dass in dieser extremen Zeit Nachtflugverbote ausgesetzt oder flexibel gehandhabt werden, um so die Versorgungs- und Lieferketten aufrechtzuerhalten.

COVID-19 als außergewöhnlicher Umstand: Es muss Klarheit bei den Fluggastrechten herrschen
Die Fluggesellschaften benötigen von der Politik dringend Klarheit im Bereich der Fluggastrechte. Die fortschreitende Pandemie stellt eine höchst außergewöhnliche Extremsituation dar. Entsprechend können die in der EU-Verordnung 261/2004 festgeschriebenen Kompensationen unter diesen außergewöhnlichen Umständen nicht greifen.

Dazu BARIG-Generalsekretär Michael Hoppe: „Die Krise um die wachsende COVID-19-Pandemie hat den Luftverkehr in eine extrem bedrohliche Lage gebracht, wie es sie noch nie gegeben hat. Auf dem Spiel stehen die Existenzen von Unternehmen und Arbeitsplätzen sowie die damit verbundene Mobilitätsanbindung, die Wirtschaftskraft und die Gewährleistung von Handels- und Lieferketten in Deutschland und Europa. Die Politik muss daher weitere nachhaltige Entscheidungen und Taten folgen lassen – auf Länder-, Bundes- und Europaebene.“

Quelle: PM BARIG