airberlin stellt den Flugbetrieb ein: Was Passagiere jetzt beachten müssen

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Foto: Simon Pannock / airportzentrale.de

Die insolvente airberlin stellt ihren Flugbetrieb ab dem 28. Oktober ein. Dies Teilte die Airline am Montag ihren Mitarbeitern mit. Was Passagiere jetzt beachten müssen, erklärt Adrian Kreller. Er ist Experte für Fluggastrechte und deutscher Country Manager des Fluggast-Entschädigungsportals airhelp.com:

„Air Berlin teilte aktuell mit, dass das Unternehmen den eigenen Flugbetrieb ab dem 28. Oktober einstellen werde. Betroffene Passagiere, die ihr Ticket nach dem 15. August gebucht haben, bekommen den vollen Kaufpreis automatisch erstattet. An diesem Tag hat die Airline offiziell Antrag auf Insolvenz gestellt. Wer sein Ticket jedoch vor dem 15. August gebucht hat, geht leer aus. Einzig Reisende, die ihre Flüge als Teil einer Pauschalreise gebucht haben, erhalten einen Ersatz. Entsprechende Reiseanbieter sind nämlich dazu verpflichtet, sich gegen Insolvenzen zu versichern und müssen ihren Kunden in diesem Fall den vollen Kaufpreis erstatten oder für eine Alternativbeförderung sorgen. Eine weitere Option, den Kaufpreis zurückzuerhalten, besteht für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt“.

Flugausfälle und -Verspätungen können unter Umständen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlungen ist abhängig von der Länge der Verspätung am Zielort, der Flugdistanz sowie des Grundes für die Verspätung oder den Ausfall. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin durchsetzen.

Quelle: PM AirHelp