airberlin-Insolvenz: Germania zieht Klage gegen Bund zurück

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Germania hat den Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland vor dem Landgericht Berlin für erledigt erklärt und damit in der Sache beendet. Auslösendes Ereignis war der Beschluss der EU-Kommission vom 04. September 2017, der der Bundesrepublik Deutschland nur unter strengsten Auflagen die Stellung einer Bürgschaft zur Absicherung eines Darlehens der staatlichen KfW in Höhe von 150 Mio. Euro für airberlin genehmigt.

Durch die von Germania vor dem Landgericht Berlin und der EU-Kommission eingeleiteten Verfahren ist somit sichergestellt worden, dass die staatlichen Beihilfen für airberlin nicht ohne Genehmigung der EU-Kommission gewährt werden konnten. Insofern sind die staatlichen Beihilfen nunmehr strengsten Auflagen unterworfen, die den hiermit verbundenen Eingriff in den freien Wettbewerb auf ein Minimum beschränken sollen.

Den Wettbewerbsbehörden obliegt es nun, die Einhaltung dieser Auflagen sicherzustellen und einen freien Wettbewerb zu gewährleisten. Entsprechendes gilt für einen transparenten und diskriminierungsfreien Ablauf des Bieterverfahrens, damit die Schaffung von Monopolen vermieden wird und maximale Chancengleichheit im Markt erhalten bleibt.

Quelle: PM Germania